Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche im Dekanatsbezirk

Sie wirken unterstützend für hauptberuflich und ehrenamtlich Tätige im Dekanat.

Laut § 6 Abs. 2 Ehrenamtsgesetz soll es in jedem (Pro-) Dekanat zwei Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche geben.

In der Regel wird diese Aufgabe von den beiden ehrenamtlichen Mitgliedern im Präsidium der Dekanatssynode wahrgenommen. Alternativ können zwei Personen durch den (Pro-) Dekanatsausschuss berufen werden.

Die Vertrauenspersonen sind an den Fachbeirat Ehrenamt angebunden. Die Zusammenarbeit wird durch die Geschäftsstelle koordiniert.

Wer in Ihrem Dekanat Vertrauensperson ist, erfragen Sie bitte direkt in Ihrem Dekanat
(zur interaktiven Karte der Dekanate mit Kontaktdaten) oder in der Geschäftsstelle des Fachbeirats Ehrenamt.

Rechte & Aufgaben der Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche

Die Rechte und Aufgaben der Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche sind in der Ausführungsbestimmung zum Ehrenamtsgesetz geregelt.

Die Vertrauenspersonen werden – soweit sie nicht Mitglied der (Pro-)Dekanatssynode sind – mindestens alle zwei Jahre in die (Pro-)Dekanatssynode eingeladen. Der Fachbeirat Ehrenamt empfiehlt jedoch, die Vertrauenspersonen zu jeder Sitzung einzuladen um einen entsprechenden Informationsaustausch zu gewährleisten.

Die Vertrauenspersonen werden in ihrer Arbeit vom Dekanatsbüro unterstützt. Sie erhalten die Möglichkeit sich über dekanatseigene Publikationen, Gemeindeblätter und Gemeindebriefe zu informieren.

 Die Vertrauenspersonen sollen:

  • Das Zusammenwirken von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen im Dekanatsbezirk beobachten und unterstützen.
  • Die Umsetzung des Ehrenamtsgesetz beraten und begleiten.
  • Auf die Situation der Ehrenamtlichen in Beratungen der Gremien aufmerksam machen.
  • Sich dafür einsetzen, dass Entwicklungen im Bezug auf ehrenamtliche Arbeit bewusst und berücksichtigt werden.
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Thema Ehrenamt sein für alle Mitarbeitenden im Dekanatsbezirk und dabei auch in Konfliktsituationen beraten.
  • Kontakt halten zu den Vertrauensleuten der Kirchenvorstände in ihrem Dekanatsbezirk um diese über aktuelle Informationen zum Thema Ehrenamt in Kenntnis zu setzen.