Die Grundlagen des Fachbeirats Ehrenamt

Den Grundstein für die Gründung des Fachbeirats Ehrenamt legte die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern mit der Verordnung über den Fachbeirat Ehrenamt vom 1. Januar 2009.

Dort ist unter anderem Folgendes geregelt:

Organisatorisches

  • Die Arbeitsperiode beträgt vier Jahre. Die Mitglieder können dem Fachbeirat maximal zwei Arbeitsperioden angehören (ausgenommen Mitglieder qua Amt).
  • Der Fachbeirat tagt mindestens zweimal im Jahr (aktuell sind es vier bis fünf Sitzungen im Jahr).
  • Der Fachbeirat wählt eine/n Sprecher/in und eine/n Stellvertreter/in.
  • Die Geschäftsführung wird dem Amt für Gemeindedienst übertragen.

Zusammensetzung

Von Amts wegen:

  • zuständige/r Referent/in im Landeskirchenamt
  • Leiter/in des Amtes für Gemeindedienst
  • Vertreter/in des Diakonischen Werkes Bayern

 Aus dem Bereich der Hauptamtlichen:

  • zwei Personen aus dem Bereich der Dienste und Einrichtungen und der Diakonie
  • zwei Personen aus dem Bereich der Kirchengemeinden

Aus dem Bereich der Ehrenamtlichen:

  • fünf ehrenamtlich tätige Personen
  • zwei ehrenamtlich tätige Mitglieder der Landessynode

Insgesamt sollen dem Fachbeirat maximal 14 Personen angehören, davon müssen 50 % Ehrenamtliche sein.

Die Aufgaben des Fachbeirats Ehrenamt

Kirchengemeinden, Diakonie und Verbände sind stark geprägt vom Engagement ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Je nach Fähigkeiten und Begabungen wirken Ehrenamtliche mit an der Erfüllung des Auftrags der christlichen Gemeinde.

Um ihre Aufgaben gut erfüllen zu können, benötigen Ehrenamtliche - genau wie haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - angemessene Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung.

Damit die Kenntnisse und Fähigkeiten verantwortlich und zielgerichtet eingesetzt werden können, ist die Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nötig.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe auf der Landesebene setzt der Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Landessynodalausschuss den Fachbeirat Ehrenamt ein.

 

Wir als Mitglieder des Fachbeirats wollen:

  • Über Grundsatzfragen zur Bedeutung und Zukunft der Ehrenamtlichkeit in Kirche und Diakonie beraten und dabei gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen.
  • Die Zusammenarbeit von Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen fördern.
  • Die Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Arbeit fortschreiben, insbesondere durch die Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes und die Entwicklung dazu gehörenden Praxishilfen.
  • Kirchenleitende Organe in Fragen der Ehrenamtlichkeit beraten und unterstützen.
  • Impulse für die Aus- und Fortbildung Haupt- und Nebenamtlicher in der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen setzen und die Fortbildungsangebote der Landeskirche in diesem Bereich überprüfen.
  • Die bewusste Entwicklung und Fortschreibung von Standards zur Qualifizierung Ehrenamtlicher anregen. Genauso Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche koordinieren und anregen.
  • Einige Modellprojekte zur Förderung ehrenamtlicher Arbeit initiieren oder anregen.
  • Eine Anlaufstelle sein für Konflikte bei der Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen.
  • Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf ehrenamtliche Tätigkeit fördern.
  • Das Amt für Gemeindedienst in dessen Arbeit als "Netzwerk Ehrenamt" für die ELKB beraten.

 

Weiterhin sind die Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche an den Fachbeirat Ehrenamt angebunden, die Zusammenarbeit wird in der Geschäftstelle im afg koordiniert.

Der Fachbeirat unterstützt die Erfüllung deren Aufgaben durch:

  • Vermittlung von Informationen
  • Aufnahme von Rückmeldungen
  • Beratung, auch in Konfliktfällen
  • Entwicklung und Fortschreibung von Konzeptionen