Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antwort auf Fragen rund um das ehrenamtliche Engagement in der bayerischen Landeskirche.

Viele Rahmenbedingungen sind im kirchlichen Ehrenamtsgesetz (EAG) festgehalten. Ausführlichere Infos finden Sie auch unter www.praxishilfe-ehrenamt.de

Weitere Fragen können Sie gerne an senden.

Wo kann ich mich über ehrenamtliche Tätigkeit bzw. als Ehrenamtliche/r informieren?

Das Amt für Gemeindedienst (afg) hat die "PraxisHilfe Ehrenamt - Selbstbestimmt in einem guten Rahmen arbeiten" veröffentlicht - sie steht zum Download bereit unter www.praxishilfe-ehrenamt.de. Dort finden sowohl beruflich als auch ehrenamtlich Tätige (und solche die es werden wollen...) Informationen zum freiwilligen Engagement in der ELKB.

Gerne können Sie auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen: Schreiben Sie eine Mail an ehrenamt@afg-elkb.de. Oder stöbern Sie einfach auf unserer Webseite www.ehrenamt-evangelisch-engagiert.de.

Daneben erhalten Sie aktuelle Meldung auch durch unseren Newsletter und via Facebook.

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Wie kann ich ehrenamtlich tätig werden? Welche Engagementfelder gibt es?

In der Kirche gibt es zahlreiche Engagementfelder in denen Sie tätig werden können, z.B.:

  • Von der Krabbelgruppe bis zum Seniorenkreis
  • Von der Redaktion bis zur Austragung des Gemeindebriefs
  • Bei Freizeiten oder Festen
  • In Gottesdiensten, Bibelwochen oder Hauskreisen
  • In Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising oder Webdesign
  • In Chören oder Theatergruppen
  • In Besuchsdienst und Seelsorge
  • uvm!

Sie können sich in zeitlich begrenzten Projekten engagieren oder in regelmäßigen Angeboten.

Wo sie Ihre Gaben genau einsetzen können, erfragen Sie am besten bei Ihrer Kirchengemeinde oder Ihrem Dekanat vor Ort.

Finden können Sie Kontaktdaten hier: http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/plz_suche.php

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Werde ich eingeführt/verabschiedet?

Wer eine Aufgabe in einer Kirchengemeinde übernimmt, wird dazu beauftragt.

Laut § 3 Abs. 3 Ehrenamtsgesetz (EAG) wird die Beauftragung und Einführung sowie die Verabschiedung "in angemessener Form vorgenommen und bekanntgegeben".
Dies kann z.B. in einem Gottesdienst geschehen - mit Vorstellung und Segen - oder im Rahmen anderer Gemeindeveranstaltungen.

Sie können mit den Verantwortlichen vor Ort selbst entscheiden was für Sie die "angemessene Form" ist.

Ideen zur Einführung

Infos zum Abschied

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Welchen zeitlichen Rahmen hat mein Ehrenamt?

Wie viel Zeit Sie in Ihrem Ehrenamt investieren möchten, können Sie selbst entscheiden!

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten: regelmäßig wöchentlich/monatlich ein paar Stunden, zeitlich begrenzte Projekte, Mitarbeit über einen langen Zeitraum ...

Vor Beginn einer Tätigkeit soll auch der zeitliche Rahmen festgesteckt werden, Sie können dies individuell vereinbaren (vgl. § 3 EAG).

Alle Rahmenbedingungen Ihres Ehrenamts, einschließlich des zeitlichen Rahmens, können in einer Vereinbarung über ehrenamtliche Mitarbeit schriftlich festgehalten werden. Sie finden diese auf www.praxishilfe-ehrenamt.de

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Werden mir Kosten/Auslagen erstattet, die im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen?

In § 8 Abs. 2 EAG ist klar geregelt, dass Ehrenamtliche nach vorheriger Absprache Anspruch auf Auslagenersatz haben.

Darunter fallen alle Kosten, die im Rahmen der Tätigkeit und für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erforderlich sind (Fahrtkosten, Material, Telefon, Porto,...).

Wichtig ist, genaue Absprachen zu treffen - am Besten vor Beginn eines Ehrenamts, spätestens jedoch bevor die Kosten anfallen. Ihre Gemeinde ist nicht verpflichtet Auslagen zu erstatten, die vorher nicht abgesprochen wurden!

Alle Rahmenbedingungen Ihres Ehrenamts, einschließlich des finanziellen Rahmens, können in einer Vereinbarung über ehrenamtliche Mitarbeit schriftlich festgehalten werden. Sie finden diese unter www.praxishilfe-ehrenamt.de, ebenso wie Formulare zur Auslagenerstattung.

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Kann ich mir ehrenamtlich geleistete Arbeit bescheinigen lassen?

Ja, Sie können auf Wunsch eine Bescheinigung von Ihrer Gemeinde erhalten (vgl. § 10 EAG).

Die Gemeinde kann dafür z.B. den Ehrenamtsnachweis Bayern nutzen. Dieser wird von vielen Organisationen in ganz Bayern genutzt.

Konkrete Informationen für die Nutzung des Ehrenamtsnachweises in der ELKB finden sie hier.

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Bin ich als ehrenamtlich tätige Person versichert?

Ja, während Ihrer Ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie haftpflicht- und unfallversichert.

Weiterhin gibt es einen Reperaturkostenzuschuss für privateigene PKW wegen Schäden, die während des Ehrenamts passiert sind, und nicht von anderer Seite gedeckt werden.

Genauere Informationen erhalten Sie hier.

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Wie muss ich als ehrenamtlich tätige Person mit personenbezogenen Daten, sensiblen Informationen und vertraulichen Dingen umgehen?

Nach § 7 EAG sind alle Ehrenamtlichen zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch nach dem Ende der Tätigkeit.

Darüber hinaus sind die Regeln des Datenschutzes einzuhalten.

Wo Sie seelsorgerlich tätig sind, müssen Sie das Seelsorgegeheimnis wahren.
Allerdings haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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Wie viele Ehrenamtliche gibt es in der ELKB?

In der Evang. Luth. Kirche in Bayern (ELKB) engagieren sich über 146 000 Ehrenamtliche. Diese Ehrenamtliche leisten monatlich rund 2,1 Mio. Stunden!

Weitere Informationen zu den Ehrenamtlichen in der ELKB gibt es hier.

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Noch Fragen?

Sie haben eine Frage, aber keine passende Antwort gefunden?

Kein Problem: Schreiben Sie uns einfach eine Mail!

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