Weg zur eigenen Supervision

Weg zur eigenen Supervision

Nach Eingang der Anfrage werden folgende vertraulichen Schritte begangen:

(1)  Info- und Klärungsgespräch (i. d. R. telefonisch)
     - über Anlass und Zielsetzung der Supervision,
     - die passende Beratungsform,
     - organisatorische Abwicklung

(2)  Antragssteller*in sucht sich eine/n Supervisor*in aus

     Möglichkeit 1:
     Bei Bedarf erhalten erstellt das Referat Ehrenamt im afg eine Liste mit Vorschlägen.
     Die Vorschläge werden nach folgenden Kriterien zusammengestellt:
           > Ortsnähe bzw. regionale Nähe, damit die Anfahrtswege nicht zu lang werden,
           > eigene Erfahrung mit dem Ehrenamt bzw. mit der Supervision von Ehrenamtlichen, damit es schnell eine gemeinsame Grundlage für die Supervisionsarbeit gibt!

    Möglichkeit 2:
    Die Supervisand*innen suchen sich aus den, von der ELKB anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren selbst jemanden aus.
    Bitte nutzen Sie dafür die Zusammenstellungen folgender Anbieter:
    IGSV      Interessengemeinschaft Supervision und Coaching in der Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern
    KSA      KSA Bayern - Arbeitskreis Klinische Seelsorge Ausbildung
    KSPG   KSPG - Kurse für seelsorgerliche Praxis und Gemeindearbeit

    Möglichkeit 3:
    Die Supervisand*innen kennen bereits eine/einen Supervisor*in und gehen direkt auf diese Person zu!

(3)  Antragsteller*in, Supervisor*in und das Referat Ehrenamt im afg schließen eine Supervisions-Vereinbarung
      (Formular Vereinbarung über Supervision für Ehrenamtliche)

(4)  Durchführung der Supervision

(5)  Abrechnung der Supervision
      Der / die Antragsteller*in bzw. die Mitglieder der SV-Gruppe rechnen die Supervisionskosten sowie ihren Fahrtkostenzuschuss im afg ab
      (Formular Zuschussabrechnung + SV-Rechnung + ggf. Fahrtkostenbelege beilegen).
 

Als Supervisor*innen stehen in der Regel die Mitglieder der IGSV sowie die Supervisor*innen der KSA und der KSPG zur Verfügung. Viele von ihnen haben bereits Erfahrung mit der Supervision von ehrenamtlich Engagierten. Alle Supervisor*innen müssen eine Ausbildung nach den Richtlinien der DGSv vorweisen können. Begründete Ausnahmen sind möglich.

So kommen Sie zu Ihrer Supervisorin oder Ihren Supervisor

Möglichkeit 1: Bei Bedarf erhalten Sie eine Liste mit Vorschlägen vom Referat Ehrenamt im afg.
Die Vorschläge werden nach folgenden Kriterien zusammengestellt:

  • Ortsnähe bzw. regionale Nähe, damit die Anfahrtswege nicht zu lang werden,
  • eigene Erfahrung mit dem Ehrenamt bzw. mit der Supervision von Ehrenamtlichen, damit es schnell eine gemeinsame Grundlage für die Supervisionsarbeit gibt!


Möglichkeit 2: Sie suchen sich aus den, von der ELKB anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren selbst jemanden aus.
Bitte nutzen Sie dafür die Zusammenstellungen folgender Anbieter:

  • IGSV      Interessengemeinschaft Supervision und Coaching in der Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern
  • KSA       KSA Bayern - Arbeitskreis Klinische Seelsorge Ausbildung
  • KSPG     KSPG - Kurse für seelsorgerliche Praxis und Gemeindearbeit


Möglichkeit 3: Sie kennen bereits eine/einen Supervisor*in und gehen direkt auf diese Person zu!

In Ausnahmefällen können auch andere Supervisor*innen mit einer DGSv-anerkannten Supervisorenausbildung ausgewählt werden.