Weg zur eigenen Supervision
Weg zur eigenen Supervision
Nach Eingang der Anfrage werden folgende vertraulichen Schritte begangen:
(1) Info- und Klärungsgespräch (i. d. R. telefonisch)
- über Anlass und Zielsetzung der Supervision,
- die passende Beratungsform,
- organisatorische Abwicklung
(2) Antragssteller*in sucht sich eine/n Supervisor*in aus
Möglichkeit 1:
Bei Bedarf erhalten erstellt das Referat Ehrenamt im afg eine Liste mit Vorschlägen.
Die Vorschläge werden nach folgenden Kriterien zusammengestellt:
> Ortsnähe bzw. regionale Nähe, damit die Anfahrtswege nicht zu lang werden,
> eigene Erfahrung mit dem Ehrenamt bzw. mit der Supervision von Ehrenamtlichen, damit es schnell eine gemeinsame Grundlage für die Supervisionsarbeit gibt!
Möglichkeit 2:
Die Supervisand*innen suchen sich aus den, von der ELKB anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren selbst jemanden aus.
Bitte nutzen Sie dafür die Zusammenstellungen folgender Anbieter:
IGSV Interessengemeinschaft Supervision und Coaching in der Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern
KSA KSA Bayern - Arbeitskreis Klinische Seelsorge Ausbildung
KSPG KSPG - Kurse für seelsorgerliche Praxis und Gemeindearbeit
Möglichkeit 3:
Die Supervisand*innen kennen bereits eine/einen Supervisor*in und gehen direkt auf diese Person zu!
(3) Antragsteller*in, Supervisor*in und das Referat Ehrenamt im afg schließen eine Supervisions-Vereinbarung
(Formular Vereinbarung über Supervision für Ehrenamtliche)
(4) Durchführung der Supervision
(5) Abrechnung der Supervision
Der / die Antragsteller*in bzw. die Mitglieder der SV-Gruppe rechnen die Supervisionskosten sowie ihren Fahrtkostenzuschuss im afg ab
(Formular Zuschussabrechnung + SV-Rechnung + ggf. Fahrtkostenbelege beilegen).
Als Supervisor*innen stehen in der Regel die Mitglieder der IGSV sowie die Supervisor*innen der KSA und der KSPG zur Verfügung. Viele von ihnen haben bereits Erfahrung mit der Supervision von ehrenamtlich Engagierten. Alle Supervisor*innen müssen eine Ausbildung nach den Richtlinien der DGSv vorweisen können. Begründete Ausnahmen sind möglich.
So kommen Sie zu Ihrer Supervisorin oder Ihren Supervisor
Möglichkeit 1: Bei Bedarf erhalten Sie eine Liste mit Vorschlägen vom Referat Ehrenamt im afg.
Die Vorschläge werden nach folgenden Kriterien zusammengestellt:
- Ortsnähe bzw. regionale Nähe, damit die Anfahrtswege nicht zu lang werden,
- eigene Erfahrung mit dem Ehrenamt bzw. mit der Supervision von Ehrenamtlichen, damit es schnell eine gemeinsame Grundlage für die Supervisionsarbeit gibt!
Möglichkeit 2: Sie suchen sich aus den, von der ELKB anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren selbst jemanden aus.
Bitte nutzen Sie dafür die Zusammenstellungen folgender Anbieter:
- IGSV Interessengemeinschaft Supervision und Coaching in der Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern
- KSA KSA Bayern - Arbeitskreis Klinische Seelsorge Ausbildung
- KSPG KSPG - Kurse für seelsorgerliche Praxis und Gemeindearbeit
Möglichkeit 3: Sie kennen bereits eine/einen Supervisor*in und gehen direkt auf diese Person zu!
In Ausnahmefällen können auch andere Supervisor*innen mit einer DGSv-anerkannten Supervisorenausbildung ausgewählt werden.