Geistliche Begleitung – ein kostenloses Angebot für Ehrenamtliche
Geistliche Begleitung ist eine Glaubens- und Lebensbegleitung auf Zeit. Sie wendet sich an Menschen, die Vertiefung für ihren Glauben suchen oder neu nach Gott fragen. In den Begleitgesprächen ist Raum der eigenen Sehnsucht nachzuspüren und neuen Zugang zu den Quellen ihrer Kraft und Lebendigkeit zu erfahren.
Geistliche Begleitung hat nicht in erster Linie Probleme und deren Lösungen im Blick, sondern das alltägliche Leben mit Gott oder die Suche nach Gott. Die Gespräche geschehen auf Augenhöhe, in gegenseitigem Vertrauen – und in seelsorgerlicher Verschwiegenheit.
Die Gespräche finden meistens in einem Raum der Begleiterin bzw. des Begleiters statt, oft in Abständen von vier bis sechs Wochen. Auch telefonische und digitale Begegnungen sind möglich.
Ehrenamtliche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern können das Angebot kostenlos und unbürokratisch beanspruchen.
Falls bei einer Geistlichen Begleitung Kosten anfallen sollten, können Sie sich diese, wenn Sie ehrenamtlich in der Evangelischen Kirche in Bayern engagiert sind, erstatten lassen. Bitte denken Sie dann daran, die Kostenübernahme vor Beginn der Begleitung genehmigen zu lassen.
Hier finden Sie die Informationen zur Kostenübernahme!
1. Sie wählen eine geistliche Begleiterin /einen geistlichen Begleiter aus (z.B. hier)
2. Sie nehmen Kontakt mit der ausgewählten Person auf und klären in einem ersten Gespräch, ob Sie sich die Begleitung miteinander vorstellen können und ob dafür Kosten entstehen (viele Angebote geistlicher Begleitung sind kostenfrei).
3. Falls die Geistliche Begleitung nicht kostenfrei ist oder Sie Fahrtkosten dafür abrechnen wollen, beantragen Sie die Kostenübernahme durch die ELKB, in dem Sie die ausgefüllte Vereinbarung zur Kostenübernahme an ehrenamt.afg@elkb.de schicken. Die schriftliche Genehmigung erhalten Sie zeitnah. Es werden die Honorarkosten und 50 % der Fahrtkosten für 15 Begleittreffen übernommen.
4. Die Geistliche Begleitung kann beginnen.
5. Nach dem Prozess rechnet die Geistliche Begleiterin / der Geistliche Begleiter das Honorar direkt mit dem Referat Ehrenamt in der Wirkstatt evangelisch ab - E-Mail.
6. Sie rechnen die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten ab, in dem Sie das ausgefüllte Antragsformularper E-Mail schicken.