Kostenübernahme und Fahrtkostenzuschuss

Pro Supervisionsprozess werden in der Regel die Kosten von 5 Supervisionssitzungen sowie max.
50 % der nachgewiesenen Fahrtkosten übernommen.

In einer zweijährigen Erprobungsphase stehen konkret folgende Mittel zur Verfügung:

  • Max. 120 € pro Einzel-SV-Sitzung (90 min.), max. 5 Sitzungen
  • Max. 180 € pro Gruppen- und Team-SV-Sitzung je Gruppe/Team (120 min.), max. 5 Sitzungen

Weitere anfallende Kosten (z.B. höhere Supervisionskosten oder Verpflegung) werden darüber hinaus nicht übernommen. 50 % der Fahrtkosten sind von den Ehrenamtlichen selbst zu tragen.

Gemischte Teams aus Haupt- und Ehrenamtlichen können vom afg nur bezuschusst werden, wenn die Ehrenamtlichen in der Mehrzahl sind. In allen anderen Fällen ist ein Antrag an das Fortbildungsreferat im Landeskirchenamt (fortbildung@elkb.de) zu richten.