

Hier können Sie Gesetzestexte, Richtlinien zum Ehrenamt und Informationen zum Versicherungsschutz herunterladen. Sie können diese nicht bearbeiten, aber speichern / ausdrucken. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns oder andere informierte Dienststellen (Dekanat, Landeskirchenamt...).
- Fachbeirat Ehrenamt (Ordnung des Fachbeirats der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern)
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Freistellungsantrag für Mitarbeitende in der Jugendarbeit der Evangelischen Jugend Bayern
- Leitlinien zum Ehrenamt in der Diakonie Bayern
- Übungsleiterpauschale - Steuerermäßigungen
- Versicherungsschutz in der EKD (Broschüre)
- Versicherungsschutz in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
("Was tun im Schadensfall?")
- Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche
(Ausführungsbestimmungen der VP´s für EA´s der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern)
- Urheberrecht in der Gemeindepraxis (GEMA) - kurzer Überblick
- Urheberrecht in der Gemeindepraxis (GEMA) - ausführliche Bestimmungen
- Urheberrecht (GEMA) - aktuelle EKD-weite Regelungen in der Schnellsuche auf
http://www.kirchenrecht-ekd.de/quicksearch anzeigen lassen...
Themen: Tonbandaufnahmen herstellen, Filmvorführungen in der Gemeinde, Musik(-videos o.ä.) im Internet einbinden
Unkostenerstattung:
Grundsätzlich haben Ehrenamtliche nach Absprache mit der Einrichtungs- oder Gemeindeleitung ein Recht auf Erstattung ihrer Unkosten. Dazu gehören Materialien oder Fachbücher, die für die Arbeit nötig sind genau so wie - ebenfalls nach Absprache - der Besuch von Fortbildungen zum Thema. Auch Fahrtkosten können selbstverständlich erstattet werden. Dabei legt die Einrichtungs- oder Gemeindeleitung (KV/Pfarramtsführung) die Höhe fest. Sie sollte zwischen 0,14-0,35 € pro km liegen. Bei Hauptamtlichen ist die Unterscheidung "driftiger Grund" (35ct/km) oder "nicht-driftiger Grund" (14ct/km), diese Unterscheidung hat sich als sinnvoll in der Anwendung erwiesen. Die Gemeinde kann dazu für sich geltende Richtlinien beschließen.