Rechtliches zum Download

Hier können Sie Gesetzestexte, Richtlinien zum Ehrenamt und Informationen zum Versicherungsschutz herunterladen. Sie können diese nicht bearbeiten, aber speichern / ausdrucken. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns oder andere informierte Dienststellen (Dekanat, Landeskirchenamt...).

 

 

- Ehrenamtsgesetz der ELKB

 

- Fachbeirat Ehrenamt (Ordnung des Fachbeirats der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern)

 

-  Freistellungsantrag für Mitarbeitende in der Jugendarbeit der Evangelischen Jugend Bayern

 

- Leitlinien zum Ehrenamt in der Diakonie Bayern

 

- Steuerrechtliche Regelungen

 

- Übungsleiterpauschale - Steuerermäßigungen

 

- Versicherungsschutz in der EKD (Broschüre)

 

Versicherungsschutz in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern 

("Was tun im Schadensfall?")

 

- Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche

   (Ausführungsbestimmungen der VP´s für EA´s der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern)

 

 


Zum Leitfaden Urheberrecht

Urheberrecht (GEMA)

- Urheberrecht in der Gemeindepraxis (GEMA) - kurzer Überblick

 

- Urheberrecht in der Gemeindepraxis (GEMA) - ausführliche Bestimmungen

  

- Urheberrecht (GEMA) - aktuelle EKD-weite Regelungen in der Schnellsuche auf  http://www.kirchenrecht-ekd.de/quicksearch anzeigen lassen...

Themen: Tonbandaufnahmen herstellen, Filmvorführungen in der Gemeinde, Musik(-videos o.ä.) im Internet einbinden

 


Allgemeine rechtliche Informationen

Unkostenerstattung:

Grundsätzlich haben Ehrenamtliche nach Absprache mit der Einrichtungs- oder Gemeindeleitung ein Recht auf Erstattung ihrer Unkosten. Dazu gehören Materialien oder Fachbücher, die für die Arbeit nötig sind genau so wie - ebenfalls nach Absprache - der Besuch von Fortbildungen zum Thema. Auch Fahrtkosten können selbstverständlich erstattet werden. Dabei legt die Einrichtungs- oder Gemeindeleitung (KV/Pfarramtsführung) die Höhe fest. Sie sollte zwischen 0,14-0,35 € pro km liegen. Bei Hauptamtlichen ist die Unterscheidung "driftiger Grund" (35ct/km) oder "nicht-driftiger Grund" (14ct/km), diese Unterscheidung hat sich als sinnvoll in der Anwendung erwiesen. Die Gemeinde kann dazu für sich geltende Richtlinien beschließen.