Download der Ordnung des Fachbeirat Ehrenamt
Regionalbischöfin Elisabeth Hann von Weyhern führt die Mitglieder des Fachbeirats durch eine liturgische Handlung in ihr Amt ein.

Aufgaben

Kirchengemeinden, Diakonie und Verbände sind stark geprägt vom Engagement ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Je nach Fähigkeiten und Begabungen wirken Ehrenamtliche mit an der Erfüllung des Auftrags der christlichen Gemeinde.

Um ihre Aufgaben gut erfüllen zu können, benötigen Ehrenamtliche - genau wie haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - angemessene Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung.

 

Damit die Kenntnisse und Fähigkeiten verantwortlich und zielgerichtet eingesetzt werden können, ist die Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nötig.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe auf der Landesebene setzt der Landeskirchenrat im Einvernehmen mit dem Landessynodalausschuss den Fachbeirat Ehrenamt ein.


Wir als Mitglieder des Fachbeirats wollen:

  • Über Grundsatzfragen zur Bedeutung und Zukunft der Ehrenamtlichkeit in Kirche und Diakonie beraten und dabei gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen.
  • Die Zusammenarbeit von Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen fördern.
  • Die Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Arbeit fortschreiben, insbesondere durch die Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes und die Entwicklung dazu gehörenden Praxishilfen.
  • Kirchenleitende Organe in Fragen der Ehrenamtlichkeit beraten und unterstützen.
  • Impulse für die Aus- und Fortbildung Haupt- und Nebenamtlicher in der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen setzen und die Fortbildungsangebote der Landeskirche in diesem Bereich überprüfen.
  • Die bewusste Entwicklung und Fortschreibung von Fortbildungsangeboten zur Qualifizierung Ehrenamtlicher anregen.
  • Einige Modellprojekte zur Förderung ehrenamtlicher Arbeit initiieren oder anregen.

 

Alle Aufgaben des Fachbeirats und seine Zusammensetzung sind in der Ordnung des Fachbeirats Ehrenamt festgelegt.