Die Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche - Sie wirken unterstützend für hauptberuflich und ehrenamtlich Tätige

Im Jahr 1997 wurde der Fachbeirat Ehrenamt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) gegründet. Ein erstes deutliches Ergebnis der Arbeit dieses Gremiums ist das Ehrenamtsgesetz, das im Jahr 2000 in Kraft trat. 

Das Ehrenamtsgesetz kann angefordert werden im  Amt für Gemeindedienst.

 

Seitdem ist aber auch einiges mehr passiert. Immer wieder traf und trifft sich der Fachbeirat Ehrenamt mit kirchenleitenden Gremien, um auf die Situation von Ehrenamtlichen in unserer Kirche hinzuweisen und sich für deren Anliegen einzusetzen. Dabei geht es aber selten einzig um ehrenamtlich Engagierte - das Thema ist gleichzeitig verbunden mit der Diskussion um die "hauptamtlichen Tätigkeiten und Aufgaben" (so es diese so definiert gibt - womit wir auch schon mitten in der inhaltlichen Auseinandersetzung angekommen sind). 

 

 

Mit dem 01.01.2011 begann die 5. Amtsperiode des Fachbeirats. Die Namen der Mitglieder finden Sie hier.  

 

Der Fachbeirat Ehrenamt ist unter anderem für die Koordination und Weiterbildung der Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche der Dekanate verantwortlich. Aus jedem Dekanat soll es 2 berufene Ehrenamtliche aus der Dekanatssynode geben, die sich für die Belange von Ehrenamtlichen bzw. für die Diskussion um Ehren- und Hauptamt einsetzen.